Was beim Pool im eigenen Garten zu beachten ist
Für den Sommer daheim investieren viele Deutsche in einen eigenen Pool. Genehmigung, Versicherung, Hygiene – was bei der Planung zu beachten ist.
Für den Sommer daheim investieren viele Deutsche in einen eigenen Pool. Genehmigung, Versicherung, Hygiene – was bei der Planung zu beachten ist.
Der Corona-Sommer verwandelt die Deutschen in Poolbauer. Beinahe 40 Prozent bleiben dieses Jahr zu Hause. Die Temperaturen werden aber voraussichtlich auch dieses Jahr wieder in Rekordhöhen steigen. Warum also nicht das Urlaubsbudget für Badespaß im heimischen Garten nutzen? Die einen stellen große Plastikpools auf, die nächsten schachten den Garten aus und lassen Fertigbecken ein. Wieder andere legen sogar Badeteiche an. Der Branchenverband BSW geht davon aus, dass es bereits jetzt über 800.000 private Pools in Deutschland gibt. In diesem Sommer dürfte die Zahl rasant steigen.
Wer gerade selbst überlegt, unter die Schwimmmeister zu gehen, muss jedoch ein paar Sachen beachten. Eine Checkliste:
Aufstellbecken oder Pop-up-Pools sind in Baumärkten schon ab 150 Euro zu haben. Sogenannte Framebecken, bei denen eine Folie in einen Stahl- oder Holzrahmen eingehängt wird, fangen bei etwa 300 Euro an. Wer seinen Pool regelrecht eingraben möchte, muss für Aushub, Installationsarbeiten und Becken mit 15.000 Euro aufwärts rechnen. Do-it-yourself-Spezialisten können die Kosten natürlich über Eigenleistungen minimieren.
Wann eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von den Bauordnungen der Länder ab. In der Regel ist sie nicht notwendig, wenn das Becken eine Füllmenge von 50 Kubikmeter nicht übersteigt. Viele Pools haben Standardmaße von 4 x 8 x 1,5 Meter, was einem Gesamtvolumen von 48 Kubikmetern entspricht. Umgekehrt ist eine Genehmigung ab 100 Kubikmetern in allen Bundesländern Pflicht.
Unabhängig von der Größe des Pools gibt es aber möglicherweise bestimmte Auflagen etwa zu den einzuhaltenden Abständen zum Nachbargrundstück. Insbesondere, wer den Pool fest installieren will, sollte daher immer vorab kurz das Bauamt kontaktieren und nachfragen, ob zumindest eine Baumeldung notwendig ist. Wer sichergehen möchte, stellt eine formlose kostenfreie Anfrage über alle wichtigen Punkte mit Bitte um schriftliche Bestätigung.
Pollen, Insekten, Blätter – all das dient als Nahrung für Bakterien, wenn es auf das Wasser fällt. Gegen Keime helfen Chlor oder Aktivsauerstoff im Wasser. Auch Biofilter oder spezielle UV-Lampen sind mögliche Vorsorgemaßnahmen.
Ein Pool in der Nachbarschaft spricht sich schnell rum. Nicht zuletzt deshalb muss jeder Poolbesitzer sicherstellen, dass niemand beim Badespaß in seinem Garten zu Schaden kommt. Was er dafür tun muss, hängt letztlich von den Umständen im Einzelfall ab – ob also zum Beispiel (kleine) Kinder in der Nachbarschaft wohnen, die auf eigene Faust auf Planschtour gehen könnten, und wie das Grundstück grundsätzlich zugänglich ist. Der TÜV Rheinland empfiehlt als Grundausstattung eine Poolabdeckung und einen mindestens 1,20 Meter hohen Zaun um das Grundstück. Gartentüren und andere Zugänge sollten verschlossen sein, wenn der Pooleigentümer nicht vor Ort ist und Aufsicht führen kann.
Eine Treppe ins Wasser sollte außerdem möglichst stabil und rutschfest sein. Eventuell ist auch der Einbau eines Handlaufs erforderlich.
Eigentümer einer Erdgeschosswohnung mit Garten sollten mit der Wohneigentümergemeinschaft reden, bevor sie den Pool installieren. Planschbecken und kleinere mobile Pools sind in der Regel kein Problem. Schon bei größeren Framepools könnten andere Eigentümer das Bassin aber als eine unzulässige, optisch nachteilige Veränderung sehen – und im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen.
Bei Mietern gilt: Haben sie den Garten zur alleinigen Nutzung, brauchen sie jedenfalls dann keine Erlaubnis vom Vermieter, wenn sie ein Planschbecken aufstellen wollen. Je größer das Becken, desto eher muss der Vermieter zustimmen. Wer sich den Garten mit anderen Mietern teilt, muss sie mit ins Boot holen.
Unabhängig davon muss jeder Poolbesitzer beachten, dass er seinen Nachbarn nicht jeden Lärm zumuten darf. Kinderspiel- und spaß gilt zwar generell nicht als Lärmbelästigung. Aber dennoch sollte man die üblichen Ruhezeiten im Auge behalten.
Es ist ratsam, das Schwimmbecken in der jeweiligen Wohngebäudeversicherung mit aufnehmen zu lassen. Ist der Pool nicht fest mit dem Boden verankert, dann betrifft das die Hausratversicherung. Pool-Equipment sollte ebenfalls über die Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert sein. Welche Klausel in der Police notwendig ist, hängt vom jeweiligen Versicherer ab. Die MLP Berater helfen mit ihrer Erfahrung weiter.