Zweitwohnung: Definition
Die Zweitwohnung ist ein Nebenwohnsitz, der zusätzlich zum Hauptwohnsitz genutzt wird. Dabei handelt es sich um einen Ort, an dem Personen „wohnen und schlafen“ können. Durch diese Definition könnte sogar eine Waldhütte ohne fließendes Wasser und WC als Zweitwohnung durchgehen. Eine Wohnung, die zu Bürozwecken angemietet wird, fällt jedoch nie darunter. Es handelt sich immer um privat genutzte Objekte.
Wer zwei Wohnungen nutzt, muss zudem wissen, welche der beiden als Erst- und welche als Zweitwohnung definiert wird. In der Regel wird in der Hauptwohnung mehr Zeit verbracht als am Nebenwohnsitz. Doch Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Wenn ein Ehepartner die Zweitwohnung anmeldet, besteht meist eine solche Ausnahme. Auch, wenn die Nebenwohnung – zum Beispiel aus beruflichen Gründen – deutlich häufiger aufgesucht wird als das eheliche Zuhause, gilt sie aufgrund der Nähe zur Partnerin oder zum Partner als Hauptwohnsitz.
Gründe für eine Zweitwohnung
- die Aufnahme eines Studiums in einer fremden Stadt
- ein Job, der lange Fahrtzeiten ab dem Hauptwohnsitz bedingen würde
- der Wunsch nach einem privaten Feriendomizil
- die Planung eines Wochenendhauses
Kosten für den Zweitwohnsitz
Natürlich bringt der Nebenwohnsitz erhöhte Ausgaben mit sich. Neben den laufenden Kosten für die Miete, Strom, Wasser, Heizung und eventuell einen Hausmeisterdienst muss für den Zweitwohnsitz eine Anmeldegebühr bezahlt werden. Diese variiert von Gemeinde zu Gemeinde, bewegt sich aber meist im Bereich von 10 Euro. Stärker schlägt die Zweitwohnsitzsteuer zu Buche: Diese umfasst fünf bis 16 Prozent der Nettokaltmiete pro Jahr.
Beispiel: Wer für den Nebenwohnsitz 400 Euro kalt pro Monat zahlt, kommt auf eine jährliche Nettokaltmiete von 4.800 Euro. Bei zehn Prozent Zweitwohnsitzsteuer an die Gemeinde, bestehen also Mehrkosten von 480 Euro im Jahr.
Ausnahmen von der Zweitwohnsitzsteuer
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Zahlungspflicht. So müssen Sie zum Beispiel keine Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wenn Sie
- als verheiratete Person eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benötigen
- den Zweitwohnsitz in einem Pflege- oder Altenheim anmelden
- Wehrdienst oder Zivildienst leisten und den Nebenwohnsitz für die Ausübung dieser Tätigkeit benötigen
Auch verlangen nicht alle Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer. Sollten Sie nicht unter die Ausnahmeregelung fallen und trotzdem die Kosten umgehen wollen, ist ein Blick in die Nachbargemeinde somit vielleicht schon die Lösung.
Wenig Bürokratie beim Zweitwohnsitz
Für die Anmeldung der Zweitwohnung sind lediglich ein ausgefülltes Anmeldeformular des Einwohnermeldeamtes und ein gültiger Personalausweis nötig. Zudem brauchen Mieter eine Bestätigung des Wohnungsgebers.
Die Anmeldung des Nebenwohnsitzes muss binnen zwei Wochen nach dem offiziellen Einzugstermin erfolgen – anderenfalls droht ein Bußgeld. Die gute Nachricht: Manchmal ist die Zweitwohnsitzanmeldung auch bequem online möglich und erfordert daher nur wenig Zeitaufwand.v
Fazit: Zweitwohnung vor allem aus beruflichen Gründen interessant
Gerade für eigentliche Berufspendler kann sich die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes auszahlen, sodass künftig lange Fahrtzeiten zur Arbeitsstätte entfallen. Wenn auch manchmal kein Kostenvorteil entsteht, entfällt zumindest der tägliche Stress im Stau. Wer sich in einer Gemeinde anmeldet, die keine Zweitsteuer erhebt, muss zudem lediglich mit Mehrkosten durch Miete und Betriebskosten rechnen.