Haus und Wohnung vor Einbruch schützen
In den Wintermonaten ist das Einbruchsrisiko besonders hoch. Was vorbeugt und wie eine Hausratversicherung umfassend vor finanziellen Schäden schützt.
In den Wintermonaten ist das Einbruchsrisiko besonders hoch. Was vorbeugt und wie eine Hausratversicherung umfassend vor finanziellen Schäden schützt.
Rund 120.000 Wohnungseinbrüche für 2017 registrierte die Statistik des Bundeskriminalamtes. Mit anderen Worten: Alle vier Minuten steigt in Deutschland ein Dieb in Häuser oder Wohnungen ein. Für 2018 erwartet die Polizei zwar einen leichten Rückgang der Zahlen, dennoch ist das Einbruchsrisiko vor allem in der dunklen Jahreszeit von November bis März nach wie vor hoch.
Folgende Maßnahmen und technische Ausstattung machen Ihr Zuhause einbruchssicher
Eine konsequente Einbruchsprävention vor allem durch eine solide mechanische Grundsicherung schreckt Diebe ab. In fast 45 Prozent der Fälle gaben laut Polizeiangaben die Täter ihren Einbruchsversuch auf, wenn sie nicht schnell genug reinkommen. Wer seine Immobilie einbruchssicher machen möchte, kann sogar finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen: Die KfW fördert bauliche Maßnahmen zum Einbruchschutz mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen von bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit.
Haben Diebe trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zugeschlagen, mildert eine Hausratversicherung zumindest die finanziellen Folgen des Schadens ab. Sie erstattet den Opfern die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und kommt beispielsweise für Reparaturen, etwa von aufgebrochenen Türen und Fenstern auf. Um die Versicherungssumme zu ermitteln, müssen Kunden in der Regel den Neuwert ihres Hausrats – also von Möbeln, Kleidung, Wertgegenständen, Elektrogeräten – schätzen. „Ist dieser nicht richtig bestimmt, kann der Anbieter die vereinbarte Versicherungssumme im Schadensfall kürzen“, warnt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP.
Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche. Für Wertsachen wie Schmuck gelten oft Limits von 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme. Bargeld wird meist lediglich bis zu einer festen Grenze ersetzt.
Sinnvoll: Einen umfassenden Tarif zu wählen, der auf eine Deckungskürzung bei grober Fahrlässigkeit verzichtet. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn der Dieb etwa durch ein gekipptes Fenster eindringen konnte.