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Datum
06.07.2020

Neuer Kinderbonus hilft nicht allen

Familien entlasten und Wirtschaft stabilisieren – mit dem Ende Juni beschlossenen Kinderbonus will der Gesetzgeber gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. 300 Euro extra spendiert der Staat Eltern in diesem Jahr pro Kind. Allerdings wirkt sich der Zuschuss nicht bei allen Familien gleichermaßen aus. Die wichtigsten Fragen:

Neuer Kinderbonus hilft nicht allen
(GettyImages/Sohel Parvez Haque-EyeEm)

Wer hat generell Anspruch auf den Kinderbonus?

Grundsätzlich gibt es den Bonus für alle Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Das Kindergeld fließt in der Regel von der Geburt an bis zum 18. Geburtstag an die Sorgeberechtigten, mit denen das Kind in einem Haushalt lebt. Die Zahlung kann sich bis maximal zum 25. Geburtstag verlängern, wenn sich Sohn oder Tochter bis dahin in einer Ausbildung oder einem Studium befinden.

Gibt es einen Stichtag?

Nein – ausschlaggebend ist, dass der Kindergeldanspruch irgendwann in diesem Jahr besteht. Das heißt: Auch Familien, deren Kinder bis Silvester geboren werden, oder bei denen auf der anderen Seite das Kindergeld zum Beispiel wegen Abschluss des Studiums in diesem Jahr eigentlich endet, bekommen den Zuschuss.

Wann wird der Kinderbonus ausbezahlt?

Er soll in zwei Tranchen zusammen mit dem Kindergeld fließen. Im September gibt es 200 Euro, im Oktober 100 Euro. Kommen Kinder erst später zur Welt, zahlt der Staat entsprechend später.

Warum gehen Gutverdiener leer aus?

Zwar wird der Bonus erst einmal an alle ausbezahlt. Der Zuschuss wird später jedoch bei der Steuererklärung für 2020 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das geschieht im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Das Finanzamt ermittelt automatisch, ob die jeweilige Familie mehr von Kindergeld plus Kinderbonus hat oder vom Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen absenkt. 2020 beträgt der Betrag 7.812 Euro pro Kind.

Eltern mit höheren Einkommen sparen generell mehr über den Steuerfreibetrag. Das Deutsche Steuerzahlerinstitut hat genau berechnet, ab wann der Freibetrag günstiger ist – die Familie also nichts mehr vom Kinderbonus hat (siehe Grafik). Nach Schätzungen der Bundesregierung werden insgesamt rund 3,1 Millionen Kindern nicht von der Bonuszahlung profitieren.

Kein Kinderbonus für Gutverdiener

Was gilt bei Alleinerziehenden?

Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann aber zugleich die Hälfte des Bonus von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut.

Eine gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat mit den jüngsten Neuerungen auch den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von aktuell 1.908 Euro auf 4.008 Euro für das erste Kind angehoben. Für jedes weitere gibt es nach wie vor jeweils 240 Euro dazu. Die Anhebung gilt für 2020 und 2021. Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag, die Eltern müssen also weniger von ihrem Einkommen versteuern.

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