Kilometer bis zur Arbeit steuerlich absetzen
Wer täglich zur Arbeitsstelle fährt, darf die gefahrenen Kilometer in einem gewissen Umfang steuerlich absetzen. Bisher galt ein Betrag von 30 Cent pro Kilometer. Dieser Wert steigt im Jahr 2021 ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent an. Pendlerinnen und Pendler können somit ab diesem Jahr in steuerlicher Hinsicht noch mehr sparen.
Die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort werden ab dem Hauptwohnsitz berechnet. Insbesondere, wer auf dem Land lebt und keine Möglichkeit der Bus- oder Zugnutzung hat, kann sich über die steuerliche Entlastung freuen. Dies gilt sowohl für Beschäftigte in Vollzeit als auch für Teilzeitkräfte.
Maximale Angabe für die Pendlerpauschale
Die Pauschale wird auf eine Strecke pro Tag begrenzt. Wer also für die Pause heimfährt, kann nicht doppelt profitieren. Zudem gilt ein Maximum von 230 Fahrten pro Jahr in einer 5-Tage-Woche sowie 280 Fahrten pro Jahr in einer 6-Tage-Woche. Wer unterhalb dieser Grenze bleibt, muss dem Finanzamt in der Regel keine Nachweise über die gefahrenen Kilometer erbringen.
Zusätzliche Fahrten mit dem eigenen PKW oder einem Firmenwagen sind prinzipiell möglich, können aber nur mit Nachweis steuerlich abgesetzt werden. Hilfreich sind beispielsweise ein Fahrtenbuch oder auch eine Bescheinigung durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin.
Veränderung der Pendlerpauschale im Jahr 2021
Die veränderte Pendlerpauschale, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis zu 35 Cent pro Kilometer absetzen lässt, greift seit 2021 und begründet sich durch das Klimapaket in Deutschland, das bis 2030 umgesetzt werden soll. Im Zuge dessen werden die Benzinpreise ansteigen. Darum sollen Berufstätige, die mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen, umgekehrt entlastet werden. Ab 2024 ist sogar eine Pendlerpauschale von voraussichtlich 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer geplant.
Pendlerpauschale gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel
Selbst Pendler und Pendlerinnen ohne Auto können die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Sie gilt auch bei
- der Nutzung von Bus und Bahn
- der Fahrt zur Arbeit mit dem Fahrrad
- Fußwegen zur Arbeitsstelle
Bei einem Mix aus mehreren Verkehrsmitteln muss jedes einzeln in der Steuererklärung hinterlegt werden. Wichtig ist, dass bei den Öffentlichen Verkehrsmitteln der Höchstbetrag von 4.500 Euro gilt. Mehr Geld kann hier nicht über die Pendlerpauschale abgesetzt werden.
Profit auch im Homeoffice – jedoch nicht durch die Pendlerpauschale! Durch die Corona-Krise nahm der Fokus auf Arbeiten im Homeoffice merklich zu. Wer nun vorwiegend daheim sitzt, wird zwar die Pendlerpauschale nicht nutzen können, aber trotzdem vom Staat begünstigt: Durch die Homeoffice-Pauschale. Bis zu fünf Euro pro Tag können steuerlich abgesetzt werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von einer Mehrbelastung durch die Arbeit zu Hause betroffen sind. Das galt im Jahr 2020 ebenso wie für das Jahr 2021. Die Höchstgrenze liegt hier bei 600 Euro; ein Betrag, der 120 Tagen im Jahr entspricht.
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Fazit: Erhöhte Pendlerpauschale bringt vielen Beschäftigten Vorteile
Flexibel die Pendlerpauschale nutzen – das gilt vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsstelle mit dem eigenen PKW oder einem Firmenwagen aufsuchen. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist der absetzbare Betrag auf 4.500 Euro begrenzt. Doch auch hier kann sich das erhöhte Kilometergeld auszahlen. Wer überwiegend im heimischen Büro tätig ist, sollte sich hingegen die Homeoffice-Pauschale einmal näher ansehen.