Vorerst keine Frist mehr für Homeoffice
Die Homeoffice-Pauschale sollte ursprünglich eine Entlastung bringen, wenn aufgrund von Corona-Lockdown und pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen die sonst in einer Firma verrichtete Arbeit zu Hause stattfand. Denn mit dem Komfort, in den eigenen vier Wänden beruflich tätig zu werden, kamen auch die höheren Strom- und Heizkosten während des längeren Aufenthalts daheim. Diese konnten wiederum in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Bislang war die Sonderregelung auf die Jahre 2020, 2021 und 2022 begrenzt. Nun wurde die Pauschale entfristet und läuft zunächst ohne fixes Enddatum weiter.
Art des Arbeitszimmers unerheblich für Pauschale
Ob Sie zuhause ein Arbeitszimmer haben, im Wohnzimmer tätig sind oder sowohl in der Firma als auch privat ein Büro nutzen: all das ist künftig unerheblich für die Pauschale. Sie gilt, bis zu einer bestimmten Grenze, für jeden Arbeitstag, den Sie ausschließlich im Homeoffice verbringen. Damit profitieren von der finanziellen Entlastung auch Menschen mit wenig Wohnraum, der kein separates Büro zulässt,
Die Homeoffice-Pauschale richtet sich nicht nur an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch an Selbstständige und Freiberufler. Diese Personengruppen können die Kosten ebenfalls in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Höhere Beträge pro Tag und Jahr möglich
Bislang war die Homeoffice-Pauschale auf fünf Euro pro Tag und insgesamt 120 Tage im Jahr begrenzt. Maximal durften Arbeitnehmer folglich 600 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen. 2023 sind maximal sechs Euro täglich und insgesamt 210 Tage im Jahr möglich. Damit steigt die Pauschale auf 1.260 Euro pro Jahr und wird damit mehr als verdoppelt. Die steuerliche Belastung kann somit weiter reduziert werden.
Aber: Wenn Sie auch nur ein einziges Mal das Büro aus geschäftlichen Gründen verlassen, etwa um die Firma aufzusuchen oder einen Kundenbesuch zu machen, fällt dieser Tag raus. Dafür sind jedoch Homeoffice-Kosten an Feiertagen oder am Wochenende nutzbar.