Zuschüsse und Förderungen für energetische Sanierung
Für energetische Sanierungsmaßnahmen hält der Staat die meisten Fördergelder bereit. Sowohl für eine komplette Sanierung als auch für einzelne Maßnahmen gibt es finanzielle Unterstützung. Um energetische Maßnahmen bestmöglich zu fördern, muss bei einer Sanierung immer das sogenannte Effizienzhaus der Maßstab sein. Je energieeffizienter das Haus hinterher ist, desto mehr Fördergeld gibt es. Sanieren Sie eine bestehende Immobilie zum Effizienzhaus, bei dem die Kriterien für die sogenannte „Erneuerbare-Energie-Klasse“ erreicht werden, liegt der Kredithöchstbetrag bei 150.000 Euro. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei 37.500 Euro je Wohneinheit.
Für einzelne Maßnahmen, wie etwa der Anschaffung einer Solarkollektoranlage oder dem Einbau einer innovativen Heizungstechnik, gibt es Unterstützung in Form von Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). So gibt es zum Beispiel für Solarthermieanlagen, die zur Warmwasserversorgung beitragen und die Heizung unterstützen können, einen Zuschuss von 25 Prozent der Kosten. Ähnlich verhält es sich bei der Anschaffung einer Luft-Wärmepumpe. Auch hier beträgt der Fördersatz 25 Prozent. Wird aber durch diese Maßnahme eine alte Heizung ausgetauscht, können Verbraucher noch einmal zusätzliche 10 Prozent geltend machen.
Vor einer Komplettsanierung oder einzelnen Sanierungsmaßnahmen sollte immer eine professionelle Energieberatung durch einen Energieberater stehen. Hierbei nimmt ein Experte Ihre Immobilie unter die Lupe und zeigt sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf. Für Sie bietet sich dadurch der Vorteil, dass Sie nur in Maßnahmen investieren, die wirklich etwas bringen. Zudem erklärt Ihnen der Experte detailliert, welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.
Auf Wunsch erstellt Ihnen der Energieberater einen übersichtlichen, individuellen Schritt-für-Schritt-Sanierungsfahrplan. Für alle Wohngebäude, die zehn Jahre oder älter sind, wird die Energieberatung zu 80 Prozent gefördert. Die Fördersumme geht direkt an den Energieberater, der sie dann mit dem Auftraggeber verrechnet. Als Energieberater sind unter anderem Architekten und Ingenieure zugelassen. Folgende Höchstbeträge für die Förderung von Energieberatungskosten können Sie bei der BAFA geltend machen:
- maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäusern
- maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten
Zuschüsse und Förderungen für Immobilienkauf
Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte, um diese Immobilie anschließend zu privaten Wohnzwecken zu nutzen, kann das KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch nehmen. Dahinter verbirgt sich ein Kredit von bis zu 100.000 Euro, der nicht an besondere Bedingungen hinsichtlich der Energieeffizienz geknüpft ist. Sie profitieren hierbei von günstigeren Zinsen und von der Möglichkeit, in den ersten drei Anlaufjahren keine Tilgungsraten zahlen zu müssen.
Zuschüsse und Förderungen für Neubauten
Immobilienneubauten werden mittlerweile nicht mehr so stark gefördert wie in den letzten Jahren. Förderungsfähig sind nur noch Neubauten, die die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen und das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ vorweisen können. Sind diese Bedingungen erfüllt, gibt es einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 120.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 5 Prozent (maximal 6.000 Euro). Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, sollte vor Baubeginn einen Energieberater hinzuziehen, der über die notwendigen Förderungskriterien informiert.
Sonstige Förderungen für Wohnimmobilien
Familien, die jüngst in ihre eigene Immobilie gezogen sind, können das sogenannte Baukindergeld erhalten. Pro Kind gibt es zehn Jahre lang 1.200 Euro jährlich. Allerdings muss die Unterschrift unter den Kaufvertrag der Immobilie bzw. die Erteilung der Baugenehmigung oder der Baubeginn in der Zeit bereits zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erfolgt sein. Außerdem darf Ihr Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Der Zuschuss kann über das
Kfw-Zuschussportal
online beantragt werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.
Wer sein Zuhause altersgerecht umbauen will, kann Maßnahmen wie die Installation eines Treppenlifts oder den Einbau einer bodengleichen Dusche ebenfalls fördern lassen. Je nach Umfang der Maßnahmen gibt es von der staatlichen KfW-Bank dafür einen Kredit von bis zu 50.000 Euro ab einem effektiven Jahreszins von 3,06 Prozent. Den Kredit können Sie unabhängig von Ihrem Alter beantragen.