Das eigene Zuhause ist der Traum vieler Familien. Doch in Zeiten steigender Immobilienpreise – vor allem in den Ballungsräumen – fällt es gerade jungen Familien zunehmend schwer, sich diesen Traum zu erfüllen. Mit dem neuen Baukindergeld will die Regierung Käufern und Bauherren mit Kindern den Start in die eigenen vier Wände erleichtern. Seit dem 18. September gelten die neuen Regelungen – und etwa einen Monat nach dem Start wurden bereits knapp 25.000 Anträge gestellt.
Alle Familien oder Alleinerziehende, die im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 Wohneigentum erwerben. Ob sie eine Wohnung oder ein Haus bauen oder kaufen, ist dabei egal. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige.
Wichtig: Gefördert wird nur der erste Erwerb. Wer bereits ein Haus hat, geht leer aus.
Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt. Pro förderberechtigtem Kind zahlt der Staat 1.200 Euro jährlich, und das über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Eine Familie mit drei Kindern kann also in Summe 36.000 Euro Eigenheim-Sponsoring vom Staat erhalten. Eine kleine Einschränkung: Für Kinder, die nach dem Antrag geboren werden, gibt es keinen Zuschuss.
Zu beachten ist noch folgendes: Die Zuschussraten werden jährlich ausbezahlt. Familien müssen bei der Finanzierung also bedenken, dass ihnen nicht direkt der komplette Förderbetrag zur Verfügung steht, der zum Beispiel das Eigenkapital beim Kauf erhöhen könnte. Die Gelder helfen eher bei der Tilgung des laufenden Kredits oder bei Anschaffungen oder Baumaßnahmen, die später fällig werden.
Ja. Nur Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind erhalten das Baukindergeld. Inklusive des Freibetrags dürfte eine Familie mit zwei Kindern also zum Beispiel ein zu versteuerndes Einkommen von 105.000 Euro haben.
Bei der Ermittlung des Einkommens legen die Behörden den Einkommensdurchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragseingang zugrunde. Wer den Antrag also noch in diesem Jahr stellt, muss die Einkünfte beider Eltern aus dem Jahr 2016 und 2015 zusammenrechnen und dann durch zwei teilen. Die Familien müssen ihre Einkünfte anhand ihrer Einkommensteuerbescheide nachweisen.
Ihren Zuschuss beantragen sie online über das KfW-Zuschussportal , nachdem sie eingezogen sind – spätestens aber sechs Monate nach dem Einzug. Wichtige Ausnahmen:
Bayern stockt das Baukindergeld nochmals um 300 Euro auf (Baukindergeld plus). Den Antrag können Familien von der Internetseite der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt herunterladen. Die Auszahlung erfolgt, sobald die KfW das Baukindergeld des Bundes auszahlt. Mehr Infos dazu gibt es unter: www.baukindergeld.bayern.de
Zusätzlich zum Baukindergeld stehen Familien beim Erwerb von Wohneigentum grundsätzlich auch die anderen Fördermittel von der KfW zur Verfügung. Also etwa Zuschüsse für energieeffizientes Bauen oder Einbruchschutz. Wichtig: Oft erfolgt die Antragstellung bei diesen Programmen vor dem Vorhaben.
„Das Baukindergeld wird viele junge Familien ermutigen, in die eigenen vier Wände zu investieren“, sagt Marc-Philipp Unger, Leiter Immobilien und Finanzierung bei MLP. Doch Zuschuss hin oder her: „Die Finanzierung der Immobilie muss stets ganzheitlich und solide geplant sein.“ Die MLP Berater helfen ihren Kunden bei der Kalkulation und der Suche nach dem passenden Darlehensvertrag.