Sinkende Umlage für Strom aus erneuerbaren Energien
Die Umlage für den aus erneuerbaren Energien produzierten Strom, kurz "EEG-Umlage", wird 2022 den niedrigsten Stand seit zehn Jahren erreichen. Sie sinkt von bislang 6,5 Cent pro Kilowattstunde auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Der neue Preis greift bereits seit dem 1. Januar 2022.
Geplant sind weitere Senkungen bis hin zur Abschaffung der EEG-Umlage, sodass Strom aus erneuerbaren Energien für Endverbraucher noch attraktiver wird. Unter anderem sorgen Zuschüsse des Bundes für die geringeren Kosten; auch die gestiegenen Einnahmen durch höhere Börsenstrompreise zeigen sich dafür verantwortlich.
Trotz sinkender EEG-Umlage: Preiserhöhungen bei vielen Anbietern
Umgekehrt sind höhere Börsenstrompreise aber auch Schuld daran, dass Anbieter teurer beim Stromerzeuger einkaufen müssen. Dies ist eine Ursache dafür, dass trotz der sinkenden EEG-Umlage die Rechnung für viele Verbraucher höher ausfällt. Steigende Nutzungsentgelte tun ihr Übriges, um Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent zu verursachen. Es gibt aber auch Anbieter, die maximal um drei oder fünf Prozent ansteigende Gebühren verlangen.
Eigentlich müssten laut Verbraucherzentrale Preisersparnisse wie die sinkende EEG-Umlage direkt an die Endkunden weitergegeben werden. In der Realität sieht das jedoch anders aus. Immerhin müssen Anbieter bei Preiserhöhungen explizit auf das Sonderkündigungsrecht des Kunden hinweisen. Dieses besagt, dass trotz laufenden Vertrags ab dem Zeitpunkt der Kostensteigerung ein Ausstieg möglich ist.
Anbieterwechsel kann sich auszahlen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Sie sollten prüfen, welche Anbieter den Vorteil der geringeren EEG-Umlage direkt an die Endnutzer weitergeben und im Zweifelsfall einen Wechsel in Erwägung ziehen.
Oft entfällt jedoch ein Anbieterwechsel aus Bequemlichkeit oder Zeitgründen. Damit Sie mit wenig Aufwand von den Vorzügen eines Wechsels profitieren können, setzt sich
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Fazit: Vergleiche und Sonderkündigungsrecht ermöglichen profitablen Wechsel
Damit Sie als Endkunde von der geringen EEG-Umlage 2022 profitieren können, sollten Sie die möglichen Stromanbieter rechtzeitig vergleichen. Informiert Sie Ihr Anbieter über eine Preissteigerung, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und sofort zu einer Alternative wechseln. Unterstützung bietet der MLP Partner
Wechselpilot