Warum gibt es Energieeffizienzklassen für Immobilien?
Energieeffizienzklassen sorgen für mehr Transparenz beim Kauf einer Immobilie in Bezug auf den Energiebedarf des Gebäudes und sind ein wichtiges Kriterium bei der Wertschätzung einer Immobilie. Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie fasst den kompletten Energiebedarf eines Gebäudes unter Berücksichtigung folgender Eigenschaften zusammen:
- Wärmedämmung
- Energieträger
- Heizungsanlagentechnik
- Gebäudedichtheit
Wenn Sie heutzutage ein Haus kaufen oder sich eine Eigentumswohnung zulegen möchten, sollten Sie bei Ihrer Auswahl nicht nur Baujahr, Größe und Lage der Immobilie berücksichtigen. Auch ein Blick auf die Energieeffizienzklasse des Gebäudes lohnt sich, damit Sie die energetischen Grenzwerte der Immobilie kennen und mögliche Folgekosten für Umbauten und Sanierungen vermeiden.
Gleiches gilt, wenn Sie einen Neubau anstreben: Laut Gesetzgeber sind für Neubauten und Altbausanierungen bestimmte energetische Grenzwerte einzuhalten, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG), vielen auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, festgeschrieben sind. Am 1. Januar 2024 ist das neue GEG in Kraft getreten, sodass fortan bestimmte Gebäudestandards erfüllt werden müssen.
Wo ist die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes zu finden?
Wie gut oder schlecht die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, ist im Energieausweis vermerkt. Seit 2014 ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Neubau einer Immobilie unverzichtbar. Das Dokument zeigt den Energiebedarf des Gebäudes in verschiedenen Energieklassen.
Bereits beim Besichtigungstermin einer Immobilie müssen Verkäufer, Vermieter oder Makler den Ausweis unaufgefordert vorlegen. Nur so erhalten Interessenten ausreichend Kenntnis über die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.
Es gelten die Energieeffizienzklassen von A+ bis H für Gebäude, wovon der höchste alphabetische Wert „A+“ für sehr energiesparend und der niedrigste Wert „H“ für nicht energiesparend stehen. Dank einer Farbskala von Grün bis Rot ist die Energieeffizienzklasse des Gebäudes leicht zu erkennen:
Die Klassen A+, A und B sind grün gekennzeichnet und entsprechen, abhängig vom Gebäudetyp, dem heute möglichen Neubaustandard.
Die Klassen C, D und E (gelb), F und G (orange) und die Klasse H (rot) stehen für einen schlechteren Energiebedarf, meist bei älteren und unsanierten Gebäuden.
Zudem zeigt die Energieeffizienzklasse die etwaigen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Schätzung der Kosten von 10 kWh basieren auf den ungefähren Wert eines Kubikmeters Gas oder einem Liter Heizöl. Die Berechnung der Energiekosten betragen acht Cent/Kilowattstunde Brennstoff, rund 80 Cent/Liter Heizöl.
Übrigens: Der Energieausweis unterscheidet sich in den Bedarfs- und Verbraucherausweis. Der Bedarfsausweis berücksichtigt bauliche Kriterien (z. B. Fensterqualität, Heizungsanlage und Fassadenbeschaffenheit) und basiert auf einem technischen Gutachten. Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch der kompletten Immobilie.
Welche Gebäudestandards gibt es?
Ob eine Immobilie einen niedrigen oder hohen Energiebedarf hat, zeigt die Einteilung der Immobilien in sogenannte Gebäudestandards:
Schon gewusst: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Neubauten und Altbausanierungen einen auf den jeweiligen Gebäudetyp zutreffenden Primärenergiebedarf und mittleren U-Wert für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung vorweisen. Die Berechnung ist mithilfe eines Referenzgebäudes oder GEG-Gebäudes möglich.
Fazit: Energieeffizienzklasse eines Gebäudes ist wichtiges Kriterium bei Kauf oder Bau einer Immobilie
Die Energieeffizienzklassen von Gebäuden liefern Ihnen einen direkten und genauen Vergleich des Energiebedarfs von Objekten. Egal ob Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, mieten oder bauen wollen – ein Blick auf die Energieeffizienzklasse im Energieausweis der Immobilie ist sinnvoll, damit sich hohe Kosten für eventuelle Bauvorhaben oder Sanierungen bereits im Vorfeld vermeiden lassen. Denn die energetischen Grenzwerte für Neubauten und Altbausanierungen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten seit 1. Januar 2024.