Warum gibt es ein Reparaturrecht für Verbrauchende?
Jeder kennt es: Die Waschmaschine geht kaputt und die Reparaturkosten sind höher als die Anschaffung eines neuen Geräts. Und nun? Das defekte Gerät landet auf dem Müll, um Geld zu sparen und Platz für ein Neues zu schaffen.
Um den vermeidbaren Abfall und übermäßigen Konsum zu bekämpfen und gleichzeitig die Ziele der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, hat das EU-Parlament das EU-Recht auf Reparatur beschlossen.
Seit Anfang Juli 2024 haben Verbrauchende das Recht, bestimmte defekte Geräte trotz Ablauf der Gewährleistungszeit reparieren zu lassen. Hersteller müssen laut Richtlinien ein Reparaturrecht für die Käuferinnen und Käufer gewährleisten.
Schon gewusst? Rund 4,9 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr allein in Europa entstehen durch die Entsorgung von Elektrogeräten. Dazu gehören vor allem Smartphones, Laptops, Waschmaschinen, Fernseher und Kühlschränke.
Welche Reparaturrichtlinien wurden beschlossen?
Das EU-Parlament hat mit 584 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen sowie 14 Enthaltungen den Richtlinien zum Recht auf Reparatur zugestimmt.
Kernbereiche der EU-Reparaturrichtlinien sind:
- Informationspflicht über Recht auf Reparatur gegenüber Verbrauchenden
- Verpflichtung der Angebotsbereitstellung für kostengünstige Reparaturen
- Gewährleistungsverlängerung um ein Jahrbei Reparatur innerhalb der Gewährleistungszeit
- Pflicht zur Durchführung von Reparaturen (falls technisch möglich) auch 5 bis 10 Jahre nach Gewährleistungsende für bestimmte gelistete Geräte (z. B. Staubsauger, Waschmaschinen und Smartphones)
- Verbraucherrecht auf Leihoption von Ersatzgeräten innerhalb der Reparaturzeit
- Option auf Generalüberholung eines Produkts bei technisch nicht reparablen Geräten
- Verbot von Vertragsklauseln oder dem Einsatz von Software, die zu einer erschwerten Reparatur führen
- Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Werkzeugen zu einem angemessenen Preis
Mit dem neuen Gesetz sollen Verbrauchende animiert werden, ein defektes Gerät zuerst überprüfen und reparieren zu lassen. Erst wenn eine Reparatur oder Generalüberholung des Produkts technisch nicht mehr möglich ist, soll über die Neuanschaffung eines Geräts nachgedacht werden.
Hersteller müssen entsprechend den neuen Richtlinien Käufern ein Reparaturrecht bis zu 10 Jahre nach Erwerb eines gelisteten Produkts einräumen. Gleichzeitig muss die Verfügbarkeit der erforderlichen Ersatzteile gewährleistet sein.
Weiterhin gelten präzisere Vorgaben bei den Herstellungsprozessen von Waschmaschinen, Handys, Fernseher und Co.: Die Langlebigkeit von Einzelteilen und die des Gesamtprodukts muss künftig bei der Produktion stärker berücksichtigt werden, um reparaturfreundliche Geräte auf den Markt zu bringen.
Für welche Geräte gilt das Reparaturrecht?
Die neuen Richtlinien im Reparaturgesetz gelten nur für bestimmte Haushaltsgeräte und ausschließlich für Reparaturen innerhalb einer bestimmten Zeit. Verbrauchende sollten sich daher vorab ausführliche Informationen zu Ihrem Recht auf Reparatur einholen.
Die Regelung Recht auf Reparatur gilt aktuell für die nachfolgenden Produkte:
- Waschmaschinen, Wasch- und Wäschetrockner
- Staubsauger und Saugroboter
- Geschirrspülmaschinen
- Kühlschränke und Gefriertruhen
- Fernsehgeräte und Monitore
- Smartphones und schnurlose Telefone
- Tablets
- Server und Datenspeicher (z. B. externe SSDs)
- Akkus von E-Bikes und E-Scootern, jedoch nicht für die Räder
- Schweißgeräte
Die Dauer des Reparaturrechts ist abhängig von der jeweiligen Produktgruppe.
Fazit: EU-Recht auf Reparatur schafft Vorteile für Verbrauchende und klare Anforderungen an Hersteller
Defekte Haushaltsgeräte landen größtenteils auf dem Müll, da die Neuanschaffung meist günstiger als die Reparatur ist. Mit dem am 1. Juli 2024 in Kraft getretenen EU-Recht auf Reparatur haben Verbrauchende mehr Möglichkeiten bei Reparaturen für bestimmte Geräte. Den Richtlinien zufolge müssen Hersteller präzisere Vorgaben bei der Produktion von Geräten beachten. Mit dem neuen Gesetz sollen wertvolle Ressourcen eingespart und unnötiger Abfall vermieden werden. Weiterhin erhofft sich die EU-Kommission einen Wettbewerb unter Dienstleistenden, der günstigere Reparaturkosten für Verbrauchende mit sich bringt.