Jeden Schadenfall müssen Sie unverzüglich der Versicherung melden, am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.
Grundsätzlich darf jeder Versicherer den Schaden erst begutachten bevor er geeignete Maßnahmen veranlasst. Ist der Versicherer mit sofortigen Aufräumarbeiten einverstanden, sollten Sie den Schaden zuvor ausführlich dokumentieren, z.B. durch Foto oder Film, durch Anfertigen einer Skizze, durch Schreiben eines Berichts oder ähnlichem. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände zum Nachweis vorerst auf. Je detaillierter Sie den Schadenumfang dokumentieren, desto weniger Nachfragen gibt es bei der Schadenabrechnung mit dem Versicherer.
Für Hochwasserschäden am versicherten Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig. Sie ersetzt die Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen an der Bausubstanz (feuchte Wände, abgeblätterter Putz, aufgeweichte Boden usw.) sowie die Kosten zur Begrenzung der Schadenhöhe (Schadenminderung, z.B. durch Gebäudetrocknung).
Hochwasserschäden am Inventar des Hauses deckt die Hausratversicherung im privaten Lebensbereich und die Inhaltsversicherung im gewerblichen Bereich. Hier sind alle Gegenstände des täglichen Gebrauchs versichert, die sich in der versicherten Immobilie zum Schadenzeitpunkt befinden.
Wichtig: Für die Regulierung bei Hochwasser ist bei beiden Versicherungen eine spezielle Elementarschaden-Zusatzdeckung in Ihrem Vertrag die unbedingte Voraussetzung. Lediglich jeder fünfte Haushalt in Deutschland hat diesen Versicherungsschutz.
Schäden am Fahrzeug
Totalschäden durch Überschwemmung und Beschädigungen durch treibende Gegenstände am geparkten Auto ersetzt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Im Schadenfall behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und dokumentieren Sie den Schaden am besten durch Fotos. Bergungs- und Abschleppkosten müssen Sie selbst zahlen, sofern Sie keinen zusätzlichen Schutzbrief abgeschlossen haben
Wichtig: Sofern Sie die Möglichkeit dazu haben, bringen Sie Ihr Fahrzeug dennoch rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet. Die Kaskoversicherung kann sonst die Regulierung reduzieren. Daher sollten Tarife abgeschlossen werden, die keine Reduzierung der Leistung im Falle grober Fahrlässigkeit vorsehen.
Urlaubsabbruch wegen Hochwassers
Sind Sie sich zum Zeitpunkt des Schadenfalls in Urlaubsvorbereitungen bzw. gerade im Urlaub, ersetzen die Reiserücktritt- bzw. –abbruchversicherungen die Stornokosten bzw. Kosten der Rückreise aus dem Urlaub.
Die Absicherung gegen Hochwasserschäden ist Bestandteil der so genannten „Elementarschadenversicherung“, die als Zusatzbaustein zur Gebäude- und zur Hausrat- bzw. Inhaltsversicherung abgeschlossen werden kann. Neben Hochwasserschäden sind in solchen Zusatzbausteinen auch Gefahren wie Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinenabgänge mitversichert.
Da Hochwasser und vor allem so genannter Starkregen immer häufiger und auch an wechselnden Schauplätzen auftreten, sollte jeder Hausbesitzer einen entsprechenden Schutz abschließen. Denn bereits ein extrem starker Regenfall kann für vollgelaufene Keller sorgen.