Goodbye Deutschland – auf Zeit
Für viele Fach- und Führungskräfte gehört ein Auslandseinsatz mittlerweile zum Pflichtprogramm. Wie die Auslandserfahrung zum Karrieresprungbrett wird und was bei Sozialversicherungen und Steuern zu beachten ist.
Für viele Fach- und Führungskräfte gehört ein Auslandseinsatz mittlerweile zum Pflichtprogramm. Wie die Auslandserfahrung zum Karrieresprungbrett wird und was bei Sozialversicherungen und Steuern zu beachten ist.
Dass die Welt näher zusammenrückt, zeigt sich auch im Arbeitsleben. Global agierende Unternehmen brauchen Mitarbeiter, die sich geschickt auf internationalem Parkett bewegen können. Längst gehört daher für viele Arbeitnehmer und angehende Führungskräfte ein Auslandseinsatz zur wichtigen Voraussetzung, um den nächsten Karriereschritt vorzubereiten. Schätzungsweise knapp zwei Millionen Deutsche arbeiten derzeit im Ausland. Häufig in Berufen mit hohen Qualifizierungsniveau und in verantwortungsvollen Positionen.
Die Auslandsstation beflügelt die eigene Karriere allerdings nur, wenn der Expatriate die neuen Erfahrungen und Erfolge gut im Konzern einbringen kann. Dazu gehört: Regelmäßig Kontakt nach Deutschland halten und dafür sorgen, dass das in der Ferne Erreichte auch daheim bekannt ist. Im Schnitt dauern langfristige Entsendungen einer Studie von Mercer zufolge knapp drei Jahre, bei den kurzfristigen Entsendungen sind es acht Monate.
Damit die Auswanderung auf Zeit gelingt, sollte sie gut geplant sein. Es gilt nicht nur Visa-, Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen zu besorgen. Auch bei Sozialversicherungen und Steuern müssen deutsche Arbeitnehmer im Ausland einiges beachten.
Europa: Arbeitnehmer aus der Europäischen Union genießen in der ganzen EU „Freizügigkeit“: Deutsche, die in der EU, in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz eine Arbeit aufnehmen, werden mit ihrem Arbeitsvertrag Mitglied der Sozialversicherung des jeweiligen Landes und haben dieselben Ansprüche auf Rente, Kranken- und Arbeitslosenversicherung wie Inländer.
Das heißt: Relativ leicht haben es gesetzlich Krankenversicherte, die im Rahmen ihres deutschen Arbeitsverhältnisses für maximal zwei Jahre in ein EU-Land entsandt werden. Sie können sich auch im Ausland auf Kassenkosten behandeln lassen. Wichtig: Die Auslandstätigkeit muss von vorneherein befristet sein. Da aber die Grundversorgung auch innerhalb der EU stark variiert, sollten angehende Expatriates über eine private Zusatzpolice nachdenken.
Bei Ländern außerhalb der EU kommt es darauf an, ob mit den betreffenden Staaten Sozialversicherungsabkommen bestehen und was dort enthalten ist. Häufig ist beispielsweise nur die Rentenversicherung geregelt, wie beispielsweise in den USA, Kanada, Japan und Australien. Daher ist in Ländern außerhalb Europas (sowie bei längeren Aufenthalten) eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland nicht mehr möglich. Arbeitnehmer müssen sich dann privat versichern bzw. bei längeren Aufenthalten geeignete Auslandskrankenversicherungen abschließen. Wichtig: Die Police sollte auch für Drittländer gelten, um Urlaubs- und Geschäftsreisen sowie Heimatbesuche in Deutschland abzudecken.
Erfolgt eine Entsendung durch den Arbeitgeber, gilt dessen Fürsorgepflicht. Das heißt, der Arbeitgeber muss für Lücken im Krankenversicherungsschutz des Mitarbeiters im Nicht-EU-Land einstehen.
Privat Krankenversicherte können ihre Police innerhalb der EU oder in die Schweiz auch mitnehmen. Das hat aber nur Sinn, wenn sie sich dort von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sonst zahlen sie doppelt. Außerhalb Europas läuft der Versicherungsschutz in der Regel nur für maximal einen Monat weltweit weiter. Privat Krankenversicherte, die länger im Ausland arbeiten, können häufig über Zusatzvereinbarungen zum bestehenden Vertrag die Geltungsdauer im Ausland ausdehnen. Alternativ können sie ihre Inlandspolice auf eine sogenannte Anwartschaft reduzieren und stattdessen einen separaten Auslandsschutz vereinbaren.
Auch wichtig: Viele Krankentagegeldabsicherungen gelten nicht im Ausland oder nur bei Krankenhausaufenthalten. Das gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.
Grundsätzlich sollte man sich vor dem Start ins Ausland gründlich beraten lassen.
Wer für eine im Voraus befristete Zeit von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, ist auch während der Entsendung Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung – allerdings nur zeitlich begrenzt. Im EU-Ausland sind es maximal zwei Jahre. In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen zur Rente abgeschlossen hat, wie beispielsweise USA, Kanada, Australien, Brasilien oder Japan, können Arbeitnehmer zwischen zwölf und 60 Monate in Deutschland rentenversichert bleiben. Daher: Details vorher klären – und überlegen, ob man für die Dauer des Auslandsaufenthalts die gesetzliche Rentenversicherung auf freiwilliger Basis fortführen möchte.
Ob Expats ihr Gehalt in Deutschland oder im Wunschland auf Zeit versteuern müssen, hängt unter anderem davon ab, ob der Arbeitnehmer noch einen Wohnsitz in Deutschland hat. Dann bleiben das Gehalt und sämtliche weitere Einkünfte auch in Deutschland steuerpflichtig. Um zu verhindern, dass Auslandsarbeiter gleich zweimal zur Kasse gebeten werden, hat die Bundesrepublik mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen.
Auf alle Fälle gilt: Bei Fragen zum richtigen Versicherungsschutz im Ausland ist der MLP Berater immer der erste Ansprechpartner.