Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Mit der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – oder auch Betriebsrente – bauen Sie eine Zusatzrente über den Arbeitgeber auf. Wenn der Arbeitgeber diese nicht als Leistung zusätzlich zum Gehalt anbietet, bleibt für Arbeitnehmer in der Regel die Möglichkeit der sogenannten Entgeltumwandlung. Das heißt, der Arbeitgeber leitet die Beiträge für die Altersvorsorge aus Ihrem Bruttoverdienst an den ausgewählten Versorgungsträger weiter. Steuern und Sozialabgaben werden aus dem verminderten Gehalt berechnet und abgeführt. Damit fallen weniger Steuern und Sozialabgaben an. So unterstützt der Staat Sie bei Ihrer Altersvorsorge.
Zur Wahl stehen fünf verschiedene Durchführungswege:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
Die drei erstgenannten Durchführungswege werden auch als die versicherungsförmigen Durchführungswege bezeichnet. Diese Bezeichnung wird uns noch im Folgenden begegnen. Grundsätzlich wählt der Arbeitgeber, welchen Durchführungsweg er in seinem Unternehmen anbietet. Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer das Recht, eine Direktversicherung zu verlangen, sofern der Arbeitgeber nicht eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbietet.
Das leistet eine betriebliche Altersvorsorge
In erster Linie dient die betriebliche Altersversorgung (bAV) dazu, den Lebensstandard im Alter zu sichern und die gesetzlichen Zahlungen in die Rente zu ergänzen. Zusätzlich sind folgende Absicherungen durch die betriebliche Altersvorsorge möglich:
- Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge bei Berufsunfähigkeit
- Absicherung der Hinterbliebenen durch die betriebliche Altersvorsorge. Hinterbliebene sind Ehegatten, ehemalige Ehegatten, kindergeldberechtigte Kinder, Lebenspartner und namentlich benannte, in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten
- Die Leistung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt grundsätzlich als Rente, kann je nach Leistungsfall aber auch als einmalige Kapitalzahlung erfolgen
Wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente?
Die Idee der betrieblichen Altersversorge zur Aufstockung der Rente ist älter als die sozialen Reformen Bismarcks. Aber ein Recht auf eine betriebliche Altersversorgung zumindest durch Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer erst seit dem 1. Januar 2002. Das heißt, Arbeitnehmern – auch geringfügig Beschäftigten (rentenversicherungspflichtig) – muss der Arbeitgeber die Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung einräumen, um die Rente aufzubessern.
Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige und Unternehmer?
Vorab, es geht um die steuer- und sozialversicherungsrechtlich geförderte bAV. Freiberufler und Gewerbetreibende können für sich selbst keine betriebliche Altersversorgung (bAV) einrichten. Besteht ein festes, dauerhaftes Autragsverhältnis kann eine bAV im Einzelfall über den Auftraggeber eingerichtet werden. Auch Personengesellschafter können keine bAV erhalten. (Mit-)Inhaber einer Kapitalgesellschaft können über diese grundsätzlich eine bAV erhalten, wenn sie im Unternehmen mitarbeiten. Zum Beispiel Gesellschafter-Geschäftsführer. Für Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände einer Kapitalgesellschaft ist die Einrichtung einer bAV sogar üblich.
Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge für Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst?
Beamte können im Rahmen der Beamtentätigkeit die betriebliche Altersversorgung nicht nutzen. Sie erhalten ein Ruhegehalt, das höher ausfällt als die gesetzliche Rente. Anders ist es bei Angestellten im öffentlichen Dienst. Diese erhalten im Rahmen der Zusatzversorgung eine bAV. Darüber hinaus regeln auch diverse Tarifverträge in diesem Bereich die Möglichkeiten der Entgeltumwandlung für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Wann lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) lohnt sich (fast) immer, spätestens seit 2019. Denn für alle Verträge, die seitdem geschlossen werden, muss der Arbeitgeber 15 Prozent des Beitrags als Zuschuss leisten, wenn die Umwandlung über die versicherungsförmigen Durchführungswege erfolgt und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Denn Dank der Entgeltumwandlung spart das Unternehmen beim Arbeitgeberanteil die Sozialabgaben. Dieser Vorteil ist an den Arbeitnehmer weiterzugeben. Auch Mitarbeiter mit älteren Verträgen gehen nicht leer aus: Seit 2022 gelten diese Regeln auch für sie. Trägt der Arbeitgeber die Beiträge alleine, gewährt höhere Zuschüsse oder kann er besondere Vertragskonditionen mit der Versorgungseinrichtung aushandeln, profitieren Sie noch mehr.
Sonderfall: hoher Verdienst
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung liegt, sparen mit der betrieblichen Altersversorgung keine Sozialabgaben mehr ein. Sie profitieren von der Steuerersparnis, im Einzelfall vom freiwilligen Arbeitgeberzuschuss, vereinfachtem Zugang zum Versorgungswerk und besonderen Beitragskonditionen. Daher gilt es im Einzelfall, genau abzuwägen, ob die betriebliche Altersvorsorge oder eine private Rentenversicherung günstiger ist. Denn bei der privaten Rentenversicherung versteuern Sie später nur den Ertragsanteil. Gerne beraten wir Sie dazu.
Vergleich bAV – Vermögenswirksame Leistungen
Besonders lukrativ ist die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in bAV. So fließt bei gleicher Nettoauszahlung fast das Doppelte in Ihre persönliche Altersvorsorge.
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VL-Sparen
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bAV statt VL
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Bruttogehalt
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3.000 Euro
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3.000 Euro
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Vermögenswirksame Leistungen (VL)
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+ 40 Euro
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+ 40 Euro
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Umwandlung VL in bAV
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0 Euro
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- 40 Euro
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Zusätzliche Umwandlung in bAV
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0 Euro
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- 33 Euro
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Steuer- und SV-Bruttogehalt
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3.040 Euro
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2.967 Euro
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Steuern1
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- 352 Euro
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- 335 Euro
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Sozialabgaben
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- 640 Euro
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- 625 Euro
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Vermögenswirksame Leistungen (VL)
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- 40 Euro
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0 Euro
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Nettoauszahlung
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2.008 Euro
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2.008 Euro
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Anlage
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40 Euro
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73 Euro bzw. 84 Euro inklusive Arbeitgeberpflichtzuschuss2
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Die staatliche Förderung im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes kommt für die Umwandlung von VL in BAV nicht in Betracht.
Werden für die Betriebsrente Sozialabgaben fällig?
Rentner, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind, müssen für die Betriebsrente Beiträge bezahlen.
In der Krankenversicherung gibt es für Pflichtversicherte Rentner einen Freibetrag in Höhe von 169,75 Euro (Stand 2023). Übersteigt die betriebliche Altersvorsorge diesen Wert, so fallen nur auf den übersteigenden Anteil Krankenversicherungsbeiträge an.
In der Pflegeversicherung gibt es für Pflichtversicherte Rentner eine Freigrenze in gleicher Höhe, also in Höhe von 169,75 Euro (Stand 2023). Übersteigt die betriebliche Altersvorsorge diesen Wert, so fallen auf die gesamte Rente, nicht nur auf den übersteigenden Teil Pflegeversicherungsbeiträge an.
Privat krankenversicherte Personen sind hiervon nicht betroffen, da ihr Beitrag unabhängig vom Einkommen anfällt.
Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
Arbeitgeberfinanzierte Versorgungen sind spätestens nach drei Jahren und wenn sie mindestens 21 Jahre alt sind unverfallbar, d.h. diese können Ihnen bei Ausscheiden nicht mehr entzogen werden. Der Arbeitgeber kann diese Regelungen nur zu Ihren Gunsten anpassen. Entgeltumwandlungen sind per Gesetz sofort von Beginn an unverfallbar. Mit einer solchen unverfallbaren Versorgungsanwartschaft haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Der neue Arbeitgeber übernimmt die Versorgung und führt sie fort.
- Sie führen die Versicherung selbst weiter (nicht möglich bei Unterstützungskasse und Direktzusage als betriebliche Altersvorsoge).
- Sie stellen den Vertrag beitragsfrei bzw. erhalten vom alten Arbeitgeber eine Anwartschaft auf die Leistung.